Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit
BGH, Urteil vom 16. März 2017, Az. VII ZR 197/16 Vereinbaren die Parteien hinsichtlich eines Werkvertrags, dass für eine Barzahlung keine Rechnung gestellt und keine Umsatzsteuer gezahlt werden soll, so liegt ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG vor. Dies gilt auch dann, wenn ein ursprünglich nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßender Vertrag [...]