Bank- und Kapitalmarktrecht
Kreditverträge, Finanzgeschäfte oder Kapitalanlagen: die Produkte in der Finanzbranche sind vielfältig und geben häufig Anlass für Streitigkeiten. Wir unterstützen Sie zielgerichtet bei der Wahrung Ihrer Ansprüche, insbesondere in den Bereichen:
- Bankvertragsrecht
- Zahlungsverkehr
- Kreditrecht
- Wertpapierhandel
- Depot- und Investmentgeschäfte
- Beraterhaftung
- Vermögensverwaltung
- Darlehensrecht
Das Bank- und Kapitalmarktrecht betrifft Unternehmen und Privatpersonen, die am allgemeinen Geschäftsverkehr teilnehmen, sei es durch Giro- oder Kreditverträge, über den Handel mit Aktien, Anleihen, Beteiligungen an Fonds oder etwa bei der Finanzierung der eigenen Immobilie.
Wir bieten eine qualifizierte Beratung bei der Durchsetzung oder Abwehr von bankspezifischen Ansprüchen. Mit unserer langjährigen Expertise vertreten wir die Interessen unserer Mandanten bei fehlerhafter Anlageberatung, dem Widerruf von Darlehensverträgen, oder auch zum Thema Haftung beim Online-Banking. Im Bereich der Prävention prüfen und gestalten wir Verträge unterschiedlicher Anlageprodukte oder informieren über die Funktionsweise komplexer Finanzprodukte.