Rechtsgebiete

Hier erhalten Sie einen Überblick über die von uns betreuten Rechtsgebiete. Beratung und Vertretung können im Bedarfsfall jeweils einheitlich auch in italienischer und englischer Sprache erfolgen.

Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – wir vertreten beide Seiten seit vielen Jahren extrem erfolgreich. Dank unserer weitreichenden Expertise unterstützen wir unsere Mandanten dabei, Konflikte am Arbeitsplatz schnell und effizient zu lösen. Wir beraten Sie im außergerichtlichen Bereich und übernehmen Ihre Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

» zum Arbeitsrecht

Kreditverträge, Finanzgeschäfte oder Kapitalanlagen: die Produkte in der Finanzbranche sind vielfältig und geben häufig Anlass für Streitigkeiten. Wir unterstützen Sie zielgerichtet bei der Wahrung Ihrer Ansprüche.

» zum Banken- und Kapitalmarktrecht

Für international tätige Unternehmen sind wir wertvoller Ansprechpartner bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen. Speziell im Bereich deutsch-italienischer Handelsbeziehungen bieten wir eine weitreichende Spanne an rechtlicher Beratung an.

» zum deutsch-italienischen Rechtsverkehr

Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein Kerngebiet des Wirtschaftsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung, der Bewertung wichtiger gesellschaftsrechtlicher Aspekte oder im Rahmen der unterschiedlichsten Handels- und Vertriebskonstellationen.

» zum Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Immobilienrecht ist ein interdisziplinärer Bereich. Grundstücksrecht, Mietrecht und Baurecht bilden nur einzelne Teilgebiete des Immobilienrechts. Daneben spielen im Einzelfall auch immer wieder Fragen des Gesellschaftsrechts oder des Haftungsrechts eine Rolle.

» zum Immobilienrecht

Das Miet- und Pachtrecht ist der zentrale Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei. Wir beraten gewerbliche und private Vermieter sowie angeschlossene Hausverwaltungen bei den täglichen mietrechtlichen Fragestellungen rund um das jeweilige Mietverhältnis.

» zum Miet- und Pachtrecht

Im Verkehrsrecht unterstützen wir unsere Mandanten bei der Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall. Wir beraten Sie nach einem Unfall kompetent und vertreten Sie bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen.

» zum Verkehrsrecht

Mit einem Vertrag legen Sie die Grundlage einer Rechtsbeziehung fest. Umso wichtiger ist es, bereits bei dessen Erstellung die individuellen Bedürfnisse rechtswirksam zu integrieren und Risiken weitestgehend auszuschließen.

» zum Vertragsrecht