Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein Kerngebiet des Wirtschaftsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung, der Bewertung wichtiger gesellschaftsrechtlicher Aspekte oder im Rahmen der unterschiedlichsten Handels- und Vertriebskonstellationen. Wir sind Ihr Ratgeber rund und um die juristischen Belange Ihres Unternehmens. Unser Beratungsspektrum beinhaltet:

  • Vertragshändlerrecht
  • Handelsvertreterrecht
  • Handelsgeschäfte
  • Unternehmensgründung
  • Unternehmensübertragung
  • Unternehmensnachfolge
  • GmbH-Recht
  • Gesellschafterstreitigkeiten
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Gestaltung von Geschäftsführerverträgen
  • Kommissionsgeschäfte
  • Handelsmakler
  • Franchisegeschäfte

Angefangen bei der Gestaltung, der Fortführung oder der Beendigung von Vertriebsverträgen liegen unsere Schwerpunkte in der Beratung beim Auf- und Ausbau einzelner Vertriebswege. Wir entwickeln gemeinsam mit unserer Mandantschaft Konzepte für die Struktur, Steuerung und Abrechnung von Vertriebssystemen. Bei Auseinandersetzungen mit Vertriebspartnern schützen wir Ihre Interessen, u.a. bei der Geltendmachung von Provisions- und Ausgleichsansprüchen.

Unsere Tätigkeiten im Gesellschaftsrecht erstrecken sich von der Gesellschaftsgründung bis zur Auseinandersetzung und Beendigung. Wir begleiten gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen und Reorganisationen und stehen bei Gesellschafterstreitigkeiten beratend an Ihrer Seite.