Deutsch-italienisches Recht
Für international tätige Unternehmen sind wir wertvoller Ansprechpartner bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen. Speziell im Bereich deutsch-italienischer Handelsbeziehungen bieten wir eine weitreichende Spanne an rechtlicher Beratung an. Die internationale Ausbildung und Mehrsprachigkeit unserer Rechtsanwälte sind dabei ein Garant für die exzellente Qualität unserer Leistungen, u.a. in den folgenden Bereichen:
- Gründung deutscher Zweigniederlassungen für italienische Unternehmen
- Aufbau von Vertriebsnetzen in Deutschland
- Dauerhafte Assistenz italienischer Unternehmen bei inländischen aktuellen Rechtsfragen
- Beratung und Vertretung bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten
- Erwerb oder Veräußerung von Immobilien
- Grenzüberschreitender Forderungseinzug
- Unterstützung bei Vollstreckungsmaßnahmen
Der Mehrwert speziell für unsere italienischen Mandanten liegt in nicht vorhandenen Sprachbarrieren. Sämtliche Sach- und Rechtsfragen können von unseren Rechtsanwälten als Muttersprachlern unmittelbar geprüft und bewertet werden. Wir sind ohne Umwege stets deren direkter Ansprechpartner.
Wir denken unternehmerisch und entwickeln auf der Grundlage unserer ausgedehnten Praxiserfahrung juristisch fundierte und funktionale Lösungen, um auch bei grenzüberschreitenden Thematiken den Herausforderungen gewachsen zu sein.