Anwalt Mietrecht München Buch

Miet- und Pachtrecht

Das Miet- und Pachtrecht ist der zentrale Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei. Wir beraten gewerbliche und private Vermieter sowie angeschlossene Hausverwaltungen bei den täglichen mietrechtlichen Fragestellungen rund um das jeweilige Mietverhältnis.

Angefangen bei der vertraglichen Gestaltung im Vorfeld des Vertragsabschlusses, über die Geltendmachung oder Abwehr der unterschiedlichsten mietvertraglichen Ansprüche bis hin zur Beendigung und Durchsetzung von Vertragsbeendigungen stehen wir als kompetenter Berater an der Seite unserer Mandantschaft.

Wir übernehmen im Bedarfsfall Ihre außergerichtliche Vertretung und führen für Sie die notwendigen gerichtlichen Verfahren. Unser Aufgabenbereich erfasst unter anderem die Bereiche:

  • Gewerbliches Mietrecht
  • Mietverhältnisse über Wohnraum
  • Vertragsgestaltung
  • Untervermietung
  • Kündigungen
  • Mietaufhebungsverträge
  • Abmahnungen
  • Mieterhöhungen
  • Räumungsverfahren
  • Mietinkasso
  • Betriebskostenabrechnung

Die Erfahrung zeigt: gerade im mietrechtlichen Bereich ist eine präventive rechtliche Beratung von überragender Wichtigkeit.

Eine Vielzahl gerichtlicher Streitigkeiten lässt sich bei gezielter, rechtssicherer Bearbeitung im Vorfeld vollständig vermeiden und einen bestimmten Rechtsfrieden gewährleisten. In jedem Fall erhöhen sich die Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens nach vorangegangener anwaltlicher Assistenz ganz erheblich. Außergerichtlich unzureichend erklärte Abmahnungen und/oder Kündigungen können beträchtliche negative Folgen haben. Hierbei kommt es oft auf Details an.

Wir unterstützen Sie bereits bei der Erfassung des relevanten Sachverhalts und stimmen mit Ihnen das richtige Vorgehen ab. Im Bedarfsfall setzen wir Ihre Rechte aus dem Mietverhältnis vor Gericht durch. Auch in komplexen Fällen finden wir die richtige Vorgehensweise.