Arbeitsrecht

Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – wir vertreten beide Seiten seit vielen Jahren äußerst erfolgreich. Dank unserer weitreichenden Kompetenzen unterstützen wir unsere Mandanten dabei, Konflikte am Arbeitsplatz schnell und effizient zu lösen. Wir beraten Sie im außergerichtlichen Bereich und übernehmen Ihre Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Klassische Themen sind dabei regelmäßig:

  • Kündigungs- und Lohnstreitigkeiten
  • Versetzungen
  • Erstellung, Prüfung oder Überarbeitung von Arbeitsverträgen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
  • Abmahnungen
  • Scheinselbständigkeit
  • Krankheit
  • Urlaub
  • Arbeitszeugnis

Insbesondere im Rahmen von Kündigungsschutzklagen, ggfs. in Verbindung mit weitergehenden Zahlungsansprüchen von Arbeitslohn oder sonstiger Boni ist eine optimale Verhandlungsführung von entscheidender Bedeutung. Unter Ausarbeitung passgenauer gütlicher Lösungen können langwierige Verfahren vor den Arbeitsgerichten bedeutend abgekürzt werden.

Um derartige streitige Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld zu vermeiden, beraten wir unsere Mandantschaft bei der Erstellung, Prüfung oder Überarbeitung von Arbeitsverträgen, um etwaige Schwachstellen oder Unklarheiten zu identifizieren und anzupassen. Wir analysieren abmahnungsrelevante Sachverhalte und bewerten die weiter erforderlichen Schritte.

Großer Bedeutung kommt individuell gestalteten Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen zu. Diese stellen ein bewährtes Mittel zur interessengerechten Beendigung von Arbeitsverhältnissen dar. Auch hier ist eine kompetente Rechtsberatung zum Thema Abfindung, Freistellung, Urlaub, Arbeitszeugnis uvm. unerlässlich.