Außerordentliche Kündigung nach Überwachung durch Detektiv
BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 Besteht ein auf Tatsachen gegründeter Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer, kann die Beauftragung eines Detektivs durch den Arbeitgeber zur entsprechenden Aufdeckung datenschutzrechtlich zulässig sein. Auf der Grundlage der gewonnen Erkenntnisse ist die Aussprache einer außerordentlichen Kündigung möglich. Sachverhalt: Der Arbeitgeber hatte darüber Kenntnis [...]