Anwalt Immobilienrecht München

Immobilienrecht

Das Immobilienrecht ist ein interdisziplinärer Bereich. Grundstücksrecht, Mietrecht und Baurecht bilden nur einzelne Teilgebiete des Immobilienrechts. Daneben spielen im Einzelfall auch immer wieder Fragen des Gesellschaftsrechts oder des Haftungsrechts eine Rolle. Wir bieten Ihnen eine umfassende Betreuung rund um Ihre Immobilie, insbesondere zu den folgenden Gebieten:

  • Grundstücksrecht
  • Erbbaurecht
  • Baurechtliche Themen
  • Ausgestaltung von Immobilienkaufverträgen
  • Assistenz bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Immobilien
  • Gewährleistungsrecht
  • Schadensersatzansprüche
  • Nießbrauchsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Maklerverträge
  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten

Geht es um Immobilien, ist überwiegend eine beratende und rechtsgestaltende Unterstützung geboten. Speziell vor dem Abschluss von Grundstückskaufverträgen ist eine sorgfältige Prüfung des Vertragswerks und die Abklärung aller notwendigen Details geboten. Auch bei der Vereinbarung von Nießbrauchsverhältnissen sind die unterschiedlichsten vertraglichen Gestaltungen möglich.

Wir begleiten Sie bei der Bewertung kritischer Punkte, beantworten Fragen zum Wohnungseigentumsrecht, untersuchen Belastungen des Objekts und helfen bei der Weichenstellung zur richtigen Verwaltung Ihrer Immobilie.